Liebe Mitglieder,
aufgrund der vielen Neuerungen des letzten Jahres möchten wir Euch diese nochmals in Erinnerung rufen:
1. | Das Fanglimit für Forellen beträgt 30 Stck. im Jahr |
2. | Das Fanglimit für Forellen bei den Pokalangeln beträgt 7 Stck. |
3. | Das Fanglimit für Forellen bei den Pokalnachtangeln beträgt 10 Stck. |
4. | Die bei den Pokalangeln gefangenen Forellen zählen nicht zu dem Fanglimit von 30 Forellen im Jahr |
5. | Das Angeln mit Vielfachhaken unterhalb des Wehres ist untersagt. |
6. | Das Angeln auf und von der Wehranlage ist verboten. |
7. | Die Sieg unterliegt einer Frühjahrsschonzeit. Jedes Jahr, in der Zeit vom 15.04. - 31.05. ist das Fischen mit künstlichen Ködern mit Ausnahme der künstlichen Fliege verboten. |
8. | Der Jahresbeitrag wurde ab 2014 auf 100 € festgesetzt. Jugendliche bezahlen ab 2014 50 €. |
9. | Die Aufnahmegebühr wurde ab 2003 auf 200 € festgelegt. Für Jugendliche entfällt die Aufnahmegebühr. |
10. | Das Entgeld für versäumte Arbeitsstunden beträgt 25 € pro nicht geleistetem Arbeitseinsatz (2 1/2 Stunden). |
11. | Das Grundstück unserer Angelhütte gehört zur Wehranlage. Von dort aus ist das Angeln untersagt. Ebenso das Angeln auf der Wehranlage. |